Tafelausstellung "Kleindenkmale im Weimarer Land"

Vorbemerkung: Die aus 20 Bild-Text-Tafeln (70 x 100 cm/Einzeltafel) bestehende Wanderausstellung ist für Gemeinden, Ortsmuseen und Vereine ausleihbar. Sie betreffen folgende Objekte, siehe unten. 

Hinweise, Literatur und Quellen allgemein sowie zu den Einzelobjekten finden Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier.

Anfragen unter:
AG Kleindenkmale (Kontakt: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailkleindenkmale.weimarer.land(at)gmail.com)

Allgemeine Einführung

Klein- und Flurdenkmale. Dokumentation und Erforschung in Thüringen 

Im Februar 2023 gründete sich eine Arbeitsgruppe, die sich der Erfassung und Dokumentation aller Klein- und Flurdenkmale im Landkreis Weimarer Land widmen will. (Kontakt: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailkleindenkmale.weimarer.land(at)gmail.com)

Bei diesem Vorhaben, das auch weit darüber hinaus strahlen und zu ähnlichen Aktivitäten in anderen Gebieten Thüringens anregen soll, kann von den Erfahrungen aus anderen Landschaften bzw. Bundesländern profitiert werden, wo man bereits auf große Erfahrungen und Erfolge bei der Dokumentation der Kleindenkmale zurückblicken kann. Neu ist dort wie hier, dass es sich neben den „klassischen“, bereits gut dokumentierten und publizierten Kleindenkmalen (wie die Steinkreuze und artverwandten Kleindenkmale wie Kreuzsteine, Bildstöcke, Docken und Gedenksteine, weiterhin Meilensteine, Waidmühlsteine, Hochwassermarken und Gefallenen-Ehrenmale) um eine riesige, kaum schätzbare Anzahl von Objekten handelt, denen eine amtliche und öffentliche Aufmerksamkeit bisher weitgehend versagt blieb. Wo sich diesen vor Ort keine interessierten Bürger zuwenden und praktisch Hand anlegen, fristen sie manchmal sogar ein vergessenes, unwürdiges Dasein, das letztlich auch ihre Bewahrung für nachfolgende Generationen in Frage stellt. Es ist daher längst an der Zeit, sich über die oft unscheinbaren Objekte, auch über die bereits abhanden gekommenen, einen annähernd vollständigen Überblick zu verschaffen. Die Neubearbeitung der Steinkreuze und ihnen sinnverwandter Denkmale sowie die (erstmalige) thüringenweite Erfassung von Denkmalen früherer Gerichtsbarkeit wie Angertischen, Pranger, Gerichtslinden, Richtstätten u. ä. ist im Gange. Nur wenige Publikationen bieten bisher Überblicke, die wie das Onlineprojekt Gefallenendenkmäler (www.denkmalprojekt.org) über eine eng begrenzte Denkmalgruppe hinausgehen.

Was sind eigentlich Klein- und Flurdenkmale? Allenthalben begegnen uns Kleindenkmale. Sie sind Be-standteile unserer Kulturlandschaft und widerspiegeln religiöse, soziale, kulturelle und alltägliche Befindlichkeiten der Menschen über alle Zeitebenen hinweg. Also reicht die Zeitspanne der Kleindenkmale vom Neolithikum (in Gestalt von urgeschichtlichen Steinsetzungen) bis in die aktuelle Gegenwart. Für alle gilt, dass es keine zeitlichen Beschränkungen bei der Erfassung geben darf. Auch solche jüngst aufgestellte Repliken von Steinkreuzen und sind ebenso schützenswerte Kleindenkmale wie der kleine Stein, der als Erinnerung an ein Orts- oder ein Feuerwehrjubiläum im Dorf aufgestellt wurde. Die größte Schwierigkeit bei der Erfassung von Kleindenkmalen besteht in der Abgrenzung zu den anderen Kategorien von Denkmalen. „Kleindenkmale“ sind praktisch nicht genau definierbar. Als Terminus technicus wird der Begriff seit den 1970er Jahren für alle möglichen Gebilde und Schöpfungen von Menschenhand verwendet, die aus memorialen, religiösen, rechtlichen, aber auch aus technischen und praktischen Erfordernissen heraus entstanden sind. Weil ein bedeutender Anteil dieser Steine, die heute von volkskundlichem und geschichtlichem Wert und Interesse sind, freistehend in der Landschaft zu finden sind, hat sich inzwischen die umfassendere sprachliche Kombination „Klein- und Flurdenkmal“ etabliert. Sie erleichtert zugleich die gedankliche Zuordnung, um welche Art von Denkmalen es sich handelt. Nicht jedes Kleindenkmal ist aber gleichzeitig ein „Flurdenkmal“, wenn es eben nicht in Feld und Flur zu finden ist, sondern seinen Platz innerhalb von Städten und Dörfern hat oder gar – auch nachträglich – in Bauwerke eingefügt oder gar in ein Museum verbracht worden ist. Letzteres läuft der Intention eines Flurdenkmales jedoch konträr entgegen: Nur am Ort seiner Aufstellung, wo einmal das Bedürfnis zur Kennzeichnung der Örtlichkeit bestand, vermag das Klein- und Flurdenkmal bis heute die ihm eigenen Verbindungen zur Vergangenheit herzustellen und eine gewisse Aura zu entfalten. Im Museum ist es fehl am Platze und dort nur im gut begründeten Einzelfall im Sinne seiner dauernden Erhaltung gerechtfertigt.

Jedes Flurdenkmal ist in der Regel zugleich ein Kleindenkmal. Alle diese Objekte waren zum Zeitpunkt ihrer Anfertigung und Aufstellung ihren Schöpfern bzw. Auftraggebern sehr wichtig, dienten einem vorbestimmten Zweck oder innerem Bedürfnis. Man hat die heute von uns als Klein- und Flurdenkmale wahrgenommenen Objekte nicht aufgestellt, um etwa der Landschaft neue Akzente zu verleihen oder ein ästhetisches Bedürfnis zu erfüllen, sondern um mit einem gegenständlichen, dauerhaften Zeichen auf etwas DENKwürdiges hinzuweisen. In diesem Sinne sind sie DENK-MALE in wörtlicher Bedeutung und im philosophischen Sinne eine „Fortsetzung der Sprache mit anderen Mitteln“ und haben ihren „Eigensinn“. Andere Objekte entstanden aus rein praktischen oder technischen Erfordernissen heraus. Hierher gehören beispielsweise die Meilen- bzw. Entfernungssteine, die als amtliches Straßenzubehör im Zuge des Chausseebaues entstanden sind. In den thüringischen Einzelstaaten gab es jeweils eigene Systeme, die aber noch kaum untersucht sind. Wieviel Forschungsbedarf zu den historischen Verkehrsdenkmalen in Thüringen noch besteht, zeigt etwa die Erstbeschreibung eines weimarischen Meilenstein-Reststückes im Isserstedter Wald. Auch die überaus zahlreichen Wegweisersteine (oft auch als Wegesteine bezeichnet) sind allesamt Kleindenkmale der Verkehrsgeschichte. Sie gehen mitunter auf gesetzliche Vorgaben zurück. Mit der Durchsicht von Gemeinderechnungen und Gemeinderats-Protokollen lässt sich im Idealfall die komplette Geschichte eines solchen Steines darstellen. Eine beachtliche Arbeit in Buchform, die „Landeshoheitszeichen, Wegweiser, Kilometer- und Flursteine, steinerne Bänke und Brunnengrotten“ ausführlich behandelt, liegt für das Gebiet des einstigen Herzogtums Sachsen-Meiningen vor. Ähnlich verhält es sich mit dem riesigen Bestand an Grenzsteinen. Es gibt ermutigende Anfänge bei der akribischen Untersuchung einzel-ner Grenzabschnitte oder einzelner Gebiete wie auf dem Rennsteig oder in Nord- und Ostthüringen. Aber angesichts der Gesamtmenge von historischen Länder-, Kreis-, Gemarkungs-, Fischerei-, Forst- und sonstigen Grenzsteinen ist eine inventarmäßige Erfassung kurzfristig nicht zu bewerkstelligen. Die Materialfrage ist bei der Einordnung indes von untergeordneter Bedeutung. In aller Regel bestehen Klein- und Flurdenkmale aus Stein und sind allein schon dadurch mit dem abstrakten Begriff der Ewigkeit und Beständigkeit verbunden. Aber es gibt auch Objekte, die aus Holz bestehen und im Laufe ihrer Existenz schon mehrfach ersetzt worden sind. Die Einordnung insbesondere der mehrfach als „Wetterkreuz“ bezeichneten Andachtsmale im Eichsfeld als Klein- und Flurdenkmal ist eine Gratwanderung zwischen der im lebendigen Gebrauch praktizierter Gläubigkeit und dem hinterfragenden, erschließenden Tun des Kleindenkmalforschers. 

Aus Metall bestehen die Eichmuster historischer regionaler Maßeinheiten, die an früheren Amtsgebäuden oder Kirchen angebracht sind. Auch sie sind Kleindenkmale, auch wenn sie zugleich Bestandteile von ggf. schon unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sind. Aus Metall können auch Kunstobjekte bestehen, die zur Bereicherung oder Markierung von bedeutsamen Örtlichkeiten oder Ereignisse angefertigt und aufgestellt worden sind. Eine vollständige Aufzählung aller als Klein- und Flurdenkmal einzustufenden Objekte kann an dieser Stelle nicht geboten werden; die Liste wäre einfach zu lang und trotzdem immer noch unvollständig. Zu vielseitig und heterogen, zu überlappend mit Bodendenkmalen und Objekten der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind diese Kleinode unserer Kulturgeschichte, um die es geht. Und der Begriff des Klein- und Flurdenkmales ist dehnbar und auch landschaftsabhängig. Auswahllisten, Beispiele und Denkanstöße finden sich auch leicht im Internet z. B. unter „Kleindenkmal“ oder „Flurdenkmal“. Ihre Unauffälligkeit und Unscheinbarkeit, ihre „Alltäglichkeit“ und selbstverständliche, oft gar nicht mehr bewusst wahrgenommene Anwesenheit, gepaart mit fehlendem Wissen über ihre einstige Bedeutung und dem Grund ihrer Existenz, stellen zugleich die größte Bedrohung ihres Fortbestandes dar. Erschwerend kommt hinzu, dass Klein- und Flurdenkmale durch ihre mitunter abgelegenen Standorte einer regelmäßigen Aufsicht oft entzogen sind. Allein an Steinkreuzen und Kreuzsteinen sind zwischen 1990 und 2015 durch gezielten Diebstahl 11 Objekte verloren gegangen! Trotz umgehender Anzeigen des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie und fortwährender aufmerksamer Beobachtung des Online-Antiquitätenhandels ist keiner der Steine wieder aufgetaucht. Zum Wesen der Klein- und Flurdenkmale gehört, dass sie im Regelfall rund um die Uhr „offen“ und zugänglich sind. Neben allen geschilderten Risiken und Gefährdungen sind sie damit im übertragenen Sinne prädestiniert für den Tag des Offenen Denkmals. 

„Steinkreuz“ ist nicht gleich „Sühnekreuz“! Die besondere Aufmerksamkeit und ein frühes Forschungsinteresse galt auch in Thüringen seit dem letzten Drittel des 19. Jh. der großen Gruppe der Steinkreuze und ihnen inhaltlich nahestehenden Kleindenkmalen wie den Kreuzsteinen, älteren Bildstöcken, Totengedenksteinen u.a. In den Jahr-zehnten vor 1300 zaghaft beginnend, entwickelten sie sich im Rahmen von Jenseitsvorstellungen und Seelenheil-Fürsorge rasch zu einem weit verbreiteten, etablierten Brauchtum. Es griff auch bei privatrechtlichen Einigungen („Sühnevertrag“), sodass dann – und nur dann! – tatsächlich von einem „Sühnekreuz” gesprochen werden sollte; auch wenn ein beträchtlicher Teil auf solche Anlässe zurück gehen mag. Erst Reformation und Reichsstrafgesetz-buch (1532) veränderten die Grundidee solcher Steinsetzungen grundlegend, brachen sie aber nicht ab. Nur über seine zutiefst christliche Symbolik erklärt sich der Gebrauch des Kreuzes als Flurkreuz – er ist allein eine „Äußerung christlichen Glaubens mit den klaren Zügen der Volksfrömmigkeit“ (H. Quietzsch). 

Zunehmend werden Klein- und Flurdenkmale heute als individuelle Besonderheiten der Orte erkannt und wahrgenommen. Sie stiften Identität; der Begriff der Heimat wird mit ihnen konkret und materiell fassbar. Das ermöglicht bei der Mehrzahl von ihnen eine Rückbesinnung auf „die kleinsten Ebenen“, also die Dörfer, wo sie ihren angestammten Platz haben und wo vor langer Zeit einmal der Grund ihrer Aufstellung bestand. In einer Zeit wie der jetzigen, in der der Lebensraum der Menschen vermeintlich neu geordnet werden muss, in der seelenlose Großgemeinden mit ihren Kunstnamen das einzelne Dorf zum Anhängsel machen und quasi „entwerten“, ist die Bewahrung auch solch' unscheinbarer Geschichtszeugen gerade dort von unschätzbarem Wert. Dazu gehört natürlich die Frage nach ihrem Ursprung und einer fachlich soliden Einordnung in größere Zusammenhänge. Immerhin machen Klein- und Flurdenkmale unsere Kulturgeschichte lebendig. Also ist es nicht nur wichtig, ihre konkrete Ge-schichte zu hinterfragen, sondern auch mit ihnen nachträglich verbundene Geschichten und Hintergrundinformationen festzuhalten. Trotz vieler guter Beispiele sind bei den Erkundigungen zu Klein- und Flurdenk-malen fehlendes Wissen und Gleichgültigkeit mitunter förmlich greifbar. Auch sachlich falsche und hanebüchene Erklärungen auf Info-Tafeln sind gelegentlich zu beobachten; ja selbst dort, wo es aktuelle und gut erklärende Literatur gibt! Umso wichtiger ist es, sie in ihrer Gesamtheit und Vielfalt, aber auch Unscheinbarkeit, als „Lesezeichen zum Verstehen der Geschichte“ (Kapff/Wolf) zu erkennen und zu bewahren. Sie machen Kulturgeschichte lebendig, ohne dabei im Fokus zu stehen und weithin bekannt zu sein. Die Erarbeitung von Bestandsübersichten ist der erste Schritt für diese wichtige Aufgabe, die zugleich ihrer Erhaltung für kommende Generationen dient. 

Quelle: STÖRZNER, FRANK (2023): Ein Kompliment für Klein- und Flurdenkmale. Dokumentation und Erforschung in Thüringen. In: Heimat Thüringen. Kulturlandschaft. Umwelt. Lebensraum. 30. Jg. (Bad Berka: Heimatbund Thüringen e.V. 2023), H. 3, S. 21-24, hier leicht gekürzt)

Typische Flur- und Kleindenkmale im Weimarer Land

- Backhäuser
- Bauerntische/ -steine
- Bodendenkmale (ausgewählte Steine)
- Brücken (kleine)
- Brunnen und Brunnengrotten, Wasserpumpen (öffentliche)
- Denkmale für Opfer d. Faschismus: Buchenwaldstelen, (Gemeinschafts)gräber für unbekannte Häftlinge, Zwangsarbeiter, Stolpersteine
- Feuerwehrschlauchtürme (hist.)
- Gartenhäuschen (hist.)
- Gedenksteine/ -tafeln (u.a. mit Bezug Napoleon)
- Gefallenen-Ehrenmale “Kriegerdenkmale”
- Glocken (außer Dienst gestellt)
- Glockenhäuschen
- Grabstätten und -platten (ausgewählte)
- Grenzsteine (Landeshoheitszeichen, Bezirks-, Kreissteine), Fischerei-, Forst- und sonstige Steine
- Gemarkungssteine (beschriftete)
- Hochwassermarken
- Inschriften
- Kunstobjekte
- Mühlsteine (für Getreidemühle, Waidmühle, Oelmühle/Kollergang)
- Pranger
- Sonnenuhren
- Steine für Orts- oder Vereinsjubiläen (Feuerwehr, Gesangsverein usw.)
- Steinkreuze und artverwandte Kleindenkmale (wie Kreuzsteine, Bildstöcke, Docken und Gedenksteine)
- Straßen begleitende Steine (Meilen- bzw. Entfernungssteine Steinbänke und -begleitsteine)
- Taubentürme
- Trafohäuschen
- Wasserhochbehälter (ausgewählte)-
- Wegweiser, Kilometer- und Flursteine
- Weinberghäuschen
- Wetzrillen an Kirchen
- Windräder (hist.)7

- Bäume von besonderer Bedeutung, z.B. Markbäume

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